B wie Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

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Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können Bezieher von Arbeitslosengeld II und Bezieher von Sozialgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen, um die Möglichkeit zu haben, am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen zu können.

Kinder haben schon im ersten Lebensjahr einen Anspruch auf die Leistungen des BuTs, sodass Eltern mit ihren Kindern an Kursen wie beispielsweise Babyschwimmen, Babymassage oder je nach Ausgestaltung des konkreten Angebots an z.B. PEKiP-Kursen teilnehmen können.

Um Leistungen aus dem BuT zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Erstattet werden bis zu 15,- € im Monat.

Wenn Sie Sozialgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, stellen Sie den Antrag beim Sozialamt bzw. bei der Wohngeldstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, wird dort der Antrag gestellt. Zuständig sind die jeweiligen Nebenstellen des Jobcenters in Erkelenz (für Erkelenz und Wegberg), Geilenkirchen (für Geilenkirchen und Übach-Palenberg), Heinsberg (für Gangelt, Heinsberg, Selfkant und Waldfeucht) und Hückelhoven (für Hückelhoven und Wassenberg).

Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unter unten stehendem Link. Unter den Downloads auf dieser Seite ist der Antrag für das Sozialamt unter der Bezeichnung „Antrag BuT für das Schuljahr 20...“ zu finden, der für das Jobcenter unter „Antrag Leistungen BuT SGB II“.

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Für telefonische Fragen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Soziales zur Verfügung.

Tel.: 02452 135050

Anfragen können auch an die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse gesandt werden.

but@kreis-heinsberg.de

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Weitereführende Informationen und Antragsformulare finden Sie unter:

https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151639/show

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