S wie Schwangerschaftsabbruch

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Zum Schutz des ungeborenen Lebens ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Ein Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation ist außerdem möglich und nicht rechtswidrig.

Die Schwangere muss den Schwangerschaftsabbruch verlangen. Sie muss dann eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen. Dort erhält sie umfassende Informationen zu medizinischen, sozialen oder juristischen Fragen. Die Beratung wird ergebnisoffen geführt. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch kann eine Beratung auch anonym durchgeführt werden. Nach der Beratung wird ein Beratungsschein ausgestellt. Zwischen Ausstellen des Beratungsscheins und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen. Es dürfen seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.

Icon Kontaktdaten Kontaktdaten

Im Kreis Heinsberg stellen folgende Beratungsstellen einen Beratungsschein aus:

Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Sexualität

Bauerstraße 38

41836 Hückelhoven

Tel.: 02433 901701

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donum vitae Heinsberg e.V.

Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und allgemeine Schwangerenberatung

Geilenkirchener Straße 5

52525 Heinsberg

Tel.: 02452 155494

Icon Links Weiterführende Links

Weitere wichtige Informationen:

https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/

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Arbeiterwohlfahrt (AWO)

https://www.awo-hs.de/angebote/beraten-unterstuetzen/beratungsstelle-fuer-schwangerschaftskonflikte-familienplanung-sexualitaet/

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donum vitae Heinsberg e.V.

https://donum-vitae-heinsberg.de/

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