S wie Schwangerschaftsabbruch
Allgemeine Informationen
Zum Schutz des ungeborenen Lebens ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Ein Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation ist außerdem möglich und nicht rechtswidrig.
Die Schwangere muss den Schwangerschaftsabbruch verlangen. Sie muss dann eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen. Dort erhält sie umfassende Informationen zu medizinischen, sozialen oder juristischen Fragen. Die Beratung wird ergebnisoffen geführt. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch kann eine Beratung auch anonym durchgeführt werden. Nach der Beratung wird ein Beratungsschein ausgestellt. Zwischen Ausstellen des Beratungsscheins und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen. Es dürfen seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.
Kontaktdaten
Im Kreis Heinsberg stellen folgende Beratungsstellen einen Beratungsschein aus:
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Sexualität
Bauerstraße 38
41836 Hückelhoven
Tel.: 02433 901701
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donum vitae Heinsberg e.V.
Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und allgemeine Schwangerenberatung
Geilenkirchener Straße 5
52525 Heinsberg
Tel.: 02452 155494
Weiterführende Links
Weitere wichtige Informationen:
https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/
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Arbeiterwohlfahrt (AWO)
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donum vitae Heinsberg e.V.