U wie Unterhalt

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Unterhalt ist das, was eine Person leistet um für den Lebensbedarf eines Anderen, z.B. eines Kindes aufzukommen. Unterhalt kann geleistet werden durch Geld, Sachleistungen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.

Minderjährige Kinder bekommen Unterhalt durch ihre Eltern. Bei getrenntlebenden Eltern ist es meist so, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt seinen Beitrag zum Unterhalt durch Pflege, Betreuung und Erziehung erbringt. Der andere Elternteil muss seinen Beitrag zum Unterhalt dann durch einen regelmäßigen Geldbetrag leisten. Sollte dieses Elternteil keinen Unterhalt bezahlen, aus welchen Gründen auch immer, kann das Kind Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen.

Für die Höhe des Unterhalts kann die sogenannte Düsseldorfer Tabelle als Richtlinien herangezogen werden. Informationen hierüber und weitere wichtige Informationen zum Thema Unterhalt finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder über den Link/QR-Code unserer Internetseite.

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Weiterführende Informationen zum Thema Unterhalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt

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Düsseldorfer Tabelle

Oberlandesgericht Düsseldorf: Neue Düsseldorfer Tabelle aus dem Jahr 2023 (nrw.de)

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Infos der Schuldnerberatung

https://www.schuldnerberatungen.org/kindesunterhalt/

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